weddingbuster

Rechtliches

Vertrag zur Auftrags­verarbeitung

nach Art. 28 DSGVO · Fassung 1.1, Stand 4. November 2026

Hinweis: Dieser Vertrag bildet die tatsächliche Verarbeitung in weddingbuster ab, ist aber keine Rechtsberatung. Er wird vor dem ersten kostenpflichtigen Vertragsschluss anwaltlich geprüft, insbesondere die Übermittlung an Anthropic in die USA (Anlage 2).

Zwischen den Parteien

Verantwortlicher ist der Betrieb, der weddingbuster nutzt (nachfolgend „Kunde“). Auftragsverarbeiter ist Ralf Fangmeier, Föhrenkamp 38, 45481 Mülheim an der Ruhr (nachfolgend „Anbieter“). Der Vertrag kommt mit der Bestätigung bei der Registrierung oder in der Software zustande und gilt, solange der Kunde weddingbuster nutzt.

§ 1 Gegenstand und Dauer

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, soweit dies für die Bereitstellung der Software erforderlich ist. Einzelheiten regelt Anlage 1.

(2) Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags (AGB).

§ 2 Weisungsrecht

(1) Der Anbieter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden. Als Weisung gelten dieser Vertrag, der Hauptvertrag sowie die Nutzung der in der Software vorgesehenen Funktionen und Einstellungen.

(2) Weitergehende Weisungen erteilt der Kunde in Textform an hallo@tymok.com.

(3) Hält der Anbieter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er das mit und darf ihre Ausführung aussetzen.

§ 3 Vertraulichkeit

Der Anbieter verpflichtet alle Personen, die Zugang zu den Daten haben, auf Vertraulichkeit, soweit sie nicht bereits einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Derzeit hat ausschließlich der Anbieter selbst administrativen Zugang.

§ 4 Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Anbieter trifft die in Anlage 3 beschriebenen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO und hält sie während der Vertragslaufzeit aufrecht. Maßnahmen dürfen ersetzt werden, solange das Schutzniveau nicht unterschritten wird.

§ 5 Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Kunde stimmt dem Einsatz der in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter zu.

(2) Der Anbieter informiert über beabsichtigte Änderungen mindestens 30 Tage vorher in Textform. Der Kunde kann binnen dieser Frist widersprechen; bei Widerspruch darf er den Hauptvertrag zum geplanten Wechsel außerordentlich kündigen.

(3) Der Anbieter verpflichtet Unterauftragsverarbeiter auf ein Schutzniveau, das diesem Vertrag entspricht.

§ 6 Unterstützung des Kunden

(1) Wendet sich eine betroffene Person, etwa ein Brautpaar, unmittelbar an den Anbieter, leitet er die Anfrage unverzüglich an den Kunden weiter und beantwortet sie nicht selbst.

(2) Der Anbieter unterstützt den Kunden bei Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Datenübertragbarkeit, soweit die Software die Daten nicht ohnehin direkt zugänglich macht.

(3) Der Anbieter meldet dem Kunden Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, mit den nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO nötigen Angaben, damit der Kunde seine eigene 72-Stunden-Frist wahren kann.

(4) Der Anbieter unterstützt bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, soweit die Verarbeitung in seinem Bereich betroffen ist.

§ 7 Löschung und Rückgabe

(1) Nach Ende des Hauptvertrags stellt der Anbieter die Daten für 30 Tage zum Abruf bereit und löscht sie anschließend.

(2) Sicherungskopien werden im Rahmen des üblichen Zyklus überschrieben; die Löschfrist verlängert sich insoweit um höchstens 90 Tage.

(3) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters bleiben unberührt.

§ 8 Nachweise und Kontrollen

(1) Der Anbieter weist die Einhaltung auf Anfrage in Textform nach, insbesondere durch aktuelle Angaben zu Anlage 3 und durch Nachweise seiner Unterauftragsverarbeiter.

(2) Reicht das nicht aus, kann der Kunde nach Ankündigung mit angemessener Frist eine Kontrolle durchführen oder durchführen lassen. Vor-Ort-Kontrollen sind auf das Erforderliche zu beschränken und dürfen den Betrieb nicht unangemessen stören.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag dem Hauptvertrag in Datenschutzfragen vor.

(2) Änderungen bedürfen der Textform. Es gilt deutsches Recht.

Anlage 1: Gegenstand der Verarbeitung

ZweckBereitstellung einer Software für Hochzeits-Dienstleister: Anfragen und Aufträge mit Verfügbarkeitsanzeige, Anfrageformular und Webhook für die Website des Kunden, Übernahme geteilter Nachrichten aus Messengern und sozialen Netzwerken, Kundenportal, Angebote mit Online-Vertrag und elektronischer Unterschrift, Reservierungen, Rechnungen und E-Rechnungen, Mahnwesen, Datenexport für die Buchhaltung, KI-gestützte Auswertung von Texten.
Art der VerarbeitungErheben, Speichern, Ordnen, Auslesen, Verwenden, Übermitteln an vom Kunden bestimmte Empfänger, Löschen.
Kategorien betroffener PersonenEndkunden und Interessenten des Kunden (insbesondere Brautpaare) · weitere Beteiligte einer Feier, die der Kunde erfasst (z. B. Trauzeugen, Planer, Ansprechpartner der Location) · Nutzer des Kunden in der Software · Ansprechpartner bei Geschäftspartnern.
Kategorien von DatenStammdaten (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail, Instagram-Name) · Veranstaltungsdaten (Datum, Ort, Gästezahl, Ablauf, Wünsche) · Kommunikationsdaten (geteilte Nachrichten, Chat, Notizen, Dateien) · Vertragsdaten (Angebote, gewählte Extras, Verträge, Unterschriftsbild, Zeitpunkt, IP-Adresse und Browserkennung bei Unterschrift und Widerruf) · Rechnungs- und Zahlungsdaten.
Besondere KategorienNicht vorgesehen. Aus Angaben zu einer Trauung können sich religiöse Überzeugungen ergeben; der Kunde erfasst solche Angaben nur, soweit sie für den Auftrag nötig sind, und keine Gesundheitsdaten in Freitextfeldern.

Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter

DienstleisterZweckOrt
ALL-INKL.COM, Neue Medien Münnich, FriedersdorfHosting von Anwendung, Datenbank, Dateien und Sicherungen; E-Mail-VersandDeutschland
Anthropic, PBC, San FranciscoKI-Auswertung von Texten (geteilte Nachrichten, Kundenportal). Übermittelt werden nur die dafür nötigen Texte. Entfällt, wenn der Kunde einen eigenen Zugang nutzt (Hinweis unter der Tabelle).USA, auf Grundlage von Standardvertragsklauseln; keine Nutzung der Inhalte zum Training
OpenStreetMap Foundation bzw. Google Ireland Ltd.Umwandlung der Anschrift eines Veranstaltungsorts in Koordinaten. Übermittelt wird nur die Anschrift, kein Name.EU bzw. Vereinigtes Königreich, je nach Dienst
PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.Abwicklung der Abo-Zahlungen des Kunden. PayPal ist insoweit eigener Verantwortlicher.Luxemburg

Ein weiterer Zahlungsdienst (Stripe) ist geplant. Er wird nach § 5 Abs. 2 angekündigt, bevor er eingesetzt wird.

Eigener KI-Zugang des Kunden. Hinterlegt der Kunde in der Software seinen eigenen API-Schlüssel des KI-Anbieters, verarbeitet dieser nicht mehr im Auftrag des Anbieters. Der Kunde schließt den Vertrag selbst und ist für diese Verarbeitung eigenständig verantwortlich (§ 8a der AGB). Für alle übrigen Verarbeitungen bleibt es bei diesem Vertrag.

Anlage 3: Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Vertraulichkeit. Zugang zur Anwendung nur über persönliche Konten mit gehashten Passwörtern. Zwei-Faktor-Anmeldung ist verpflichtend, sobald Belege versendet werden. Anmeldeversuche sind je Konto und je IP begrenzt. Sitzungen laufen ab und lassen sich aus der Ferne beenden.

Mandantentrennung. Jeder Betrieb ist ein eigener Mandant; sämtliche Abfragen sind technisch auf ihn eingeschränkt (globale Filter, nicht in einzelnen Abfragen). Der Zugriff auf fremde Datensätze führt zu einer Fehlermeldung, nicht zu Inhalten.

Dateien und Verträge. Anhänge, Unterschriftsbilder und Vertrags-PDFs liegen außerhalb des öffentlichen Webverzeichnisses und werden nur über zeitlich begrenzte, signierte Links ausgeliefert. Unterschriebene Verträge werden mit einer Prüfsumme (SHA-256) abgelegt. Rohtexte geteilter Nachrichten werden verschlüsselt gespeichert und nach spätestens 14 Tagen gelöscht.

Integrität. Übertragung ausschließlich über TLS mit erzwungenem HTTPS (HSTS). Serverzugang nur über SSH-Schlüssel. Gestellte Rechnungen sind unveränderlich und können nur storniert werden.

Verfügbarkeit. Zugesagt sind 97 % im Jahresmittel (§ 3 der AGB). Tägliche Sicherung durch den Hoster; zusätzlich eine Sicherung der Datenbank vor jeder Änderung des Datenmodells. Der Kunde sichert die für ihn wesentlichen Unterlagen zusätzlich selbst (§ 5 Abs. 5 der AGB).

Belastbarkeit und Überprüfung. Änderungen gehen erst live, wenn die automatisierte Testsuite vollständig grün ist (derzeit über 550 Prüfungen).

Geheimnisse. Hinterlegte API-Schlüssel des Kunden werden ausschließlich verschlüsselt gespeichert und nach dem Speichern nicht wieder ausgegeben. Zeitpunkt und Person werden protokolliert.